A) Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der HAAI GmbH (HAAI) und deren Kunden, im Rahmen des Fernabsatzes und unter Verwendung von elektronischen Fernkommunikationsmitteln, abgeschlossen werden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, die von diesen AGB abweichen oder ihnen widersprechen, finden auf das Vertragsverhältnis mit HAAI keine Anwendung.
- Sofern der Kunde Unternehmer ist und nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten für die mit HAAI abgeschlossenen Verträge die aktuellen Lieferbedingungen des Fachverbands der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs.
Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden werden ihm diese Lieferbedingungen seitens HAAI auch in schriftlicher Form zugesendet.
B) Informationen für die Verträge und Zustandekommen der Verträge:
- HAAI schließt mit ihren Kunden Verträge ausschließlich in deutscher Sprache ab.
- Die auf den Internetseiten von HAAI enthaltenen Informationen stellen kein verbindliches Angebot („Offerte“) dar.Der Vertrag mit HAAI kommt erst zustande, wenn HAAI die jeweilige Bestellung des Kunden in schriftlicher Form angenommen hat oder der jeweiligen Kundenbestellung durch Lieferung bzw Leistung des gewünschten Produktes entsprochen wurde.HAAI übermittelt dem Kunden jedenfalls umgehend eine elektronische Bestätigung (Auftragsbestätigung) über den Eingang der Kundenbestellung. Wird eine Auftragsbestätigung an den Kunden gesandt, bestimmt ausschließlich die von HAAI übermittelte Auftragsbestätigung den Vertragsinhalt und den Umfang der Vertragspflichten.Wird binnen vier Wochen ab Einlagen einer Kundenbestellung keine solche Auftragsbestätigung an den Kunden abgesendet, so ist die Bindungsfrist des Kunden jedenfalls abgelaufen und der Vertrag nicht zustande gekommen.HAAI behält sich jedenfalls das Recht vor, Kundenbestellungen abzulehnen bzw die Warenlieferung auf einzelne Nationen zu beschränken.
- Der Vertragstext wird nach Vertragsabschluss von HAAI nicht gespeichert, außer es ist auf den Internetseiten von HAAI ausdrücklich etwas anderes angegeben.
C) Lieferung und Leistung:
- HAAI ist berechtigt, sich zur Lieferung oder Leistungserbringung Dritter zu bedienen.
- Die Warenzustellung innerhalb Österreichs erfolgt auf eigene Gefahr und Kosten des jeweiligen Kunden. Die Zustellung erfolgt an die in der Bestellung angegebene Adresse gemäß der von HAAI angeführten Zustellungsart.Der Versand an Privatkunden (Verbraucher) erfolgt durch die österreichische Post AG oder durch einen Paketdienst, als Nachnahmesendung. Es gilt keine ausdrückliche Lieferfrist. Der Kunde trägt die Kosten der Zustellung.
- Bei grenzüberschreitenden Warenverkaufsverträgen erfolgt die Lieferung ab Lager gemäß den vom International Chamber of Commerce (ICC) herausgegebenen Lieferklauseln Incoterms 2000, wobei seitens HAAI das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware nicht übernommen wird.Der Kunde trägt alle Kosten und Risiken, die durch die Lieferung der Ware an den von ihm gewünschten Bestimmungsort entstehen.Eine Vereinbarung anderslautender Lieferbedingungen bedarf der Schriftform.
D) Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung:
- Für die Kundenbestellungen gelten ausschließlich die auf den Internetseiten von HAAI angegebenen Preise. Sofern nichts anderes angegeben ist, ist in den Preisen bereits die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.Zu diesen Preisen werden die Kosten der Zustellung in der auf den Internetseiten von HAAI angegebenen Höhe, sowie allfällige im Zuge der Zustellung anfallenden sonstigen Kosten, Zölle oder Abgaben (Zusatzkosten) zusätzlich verrechnet. Die auf den Internetseiten von HAAI angeführten Preise enthalten grundsätzlich noch keine Zusatzkosten.Die angegebenen Verkaufspreise gelten bei Barzahlung. HAAI behält sich das Recht vor, bei alternativen Zahlungsmethoden die anfallenden Zusatzgebühren weiterzuverrechnen.
- Die Warenlieferung an die Kunden erfolgt per Nachname. Die Zahlung der Kunden erfolgt dann im Zuge der Nachnamensendungen.Andere Zahlungsarten bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
- Ist eine unbare Zahlungsart vereinbart worden und scheitert die Zahlungsanweisung, kann HAAI den Abschluss des Vertrages mit dem betreffenden Kunden ablehnen, oder, falls der Vertrag bereits zustande gekommen ist, sofort ohne Setzung einer Nachfrist von diesem zurücktreten.
- Bei Nichtübernahme der Ware verpflichtet sich der Kunde alle HAAI entstandenen Kosten, wie Portokosten, Administrationsaufwand usw. im vollen Umfang zu ersetzen, wobei pro Sendung jedenfalls ein pauschaler Aufwandersatz von Euro 25,– verrechnet wird.Mahngebühren werden mit Euro 5,– pro Mahnung verrechnet. Bei einem allfälligen Zahlungsverzug des Kunden ist HAAI berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% jährlich aus dem offenen Betrag sowie alle zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung der Forderung erforderliche Mahn- und Inkassospesen gegenüber dem Kunden weiter zu verrechnen. Die Möglichkeit der Geltendmachung allfälliger darüber hinaus gehender Schäden bleibt davon gänzlich unberührt.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von HAAI. Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit der vollständigen Zahlung des gesamten Kaufpreises auf den Kunden über.Jede Veräußerung, Vermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung der Ware vor vollständiger Bezahlung des Gesamtkaufpreises ist unzulässig und wird der Kunde dadurch schadenersatzpflichtig; falls dennoch unzulässigerweise vor vollständiger Bezahlung eine Veräußerung, Vermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung der Ware durch den Kunden erfolgt, so gilt gleichzeitig der diesbezügliche Erlös bzw. die Forderung hierauf, bis zur Höhe des Kaufpreises aus dem Vorbehaltskauf, als an HAAI abgetreten.
- Der Kunde, der Verbraucher ist, kann eine Gegenforderungen gegen HAAI lediglich aufrechnen, sofern diese im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht, gerichtlich festgestellt oder zumindest von HAAI anerkannt wurde.Jene Kunden, welche Unternehmer sind, sind keinesfalls berechtigt, wegen Gegenforderungen oder Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder mit solchen Gegenforderungen gegen die zu ihren Lasten offenen Beträge aufzurechnen.
F) Gewährleistung und Haftung:
- HAAI leistet Gewähr dafür, dass die verkauften Produkte frei von Material- und Fabrikationsmängeln sind. Es gelten für die Waren die vom jeweiligen Produkthersteller gemachten Anleitungen, Verwendungsbeschränkungen und sonstigen Vorgaben.Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der an ihn gelieferten Ware auch um so genannte Provider-Ware bzw Importware handeln kann, welche gegenüber der Originalware des Herstellers geringfügige Abweichungen aufweisen kann, zumal sie nicht für den deutschsprachigen Markt konzipiert ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich Importware dadurch charakterisiert, dass diese in der Regel über ein englischsprachiges Bedienungsmenü verfügt. HAAI sorgt dafür, dass bei Erwerb des Mobiltelefons ein deutschsprachiges Bedienungsmenü – nach Möglichkeit unentgeltlich – als Service zur Verfügung steht. Der Kunde kann daraus jedoch keinen Rechtsanspruch, insbesondere keinen Gewährleistungsanspruch ableiten.Der Gewährleistungsanspruch des Kunden geht insbesondere bei Manipulation Dritter, Veränderungen der Systemeinstellungen oder sonstigen Adaptionen verloren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das deutschsprachige Bedienungsmenü bei allfälligen Softwareupdates verloren gehen kann. Insofern solche geringfügigen Veränderungen nicht die bestimmungsgemäße Verwendung der gelieferten Ware ausschließen, verzichtet der Kunde auf die Erhebung damit in Zusammenhang stehender Ansprüche gegen HAAI.Jener Kunde, der Unternehmer ist hat die Ware unverzüglich nach der Übergabe zu überprüfen. Zeigt sich dabei ein Mangel, so ist dieser unverzüglich gegenüber HAAI schriftlich zu rügen. Wird eine solche Rüge unterlassen so gilt das Produkt als genehmigt.Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Gewährleistungsanspruch nur gegenüber HAAI, als seinem Vertragspartner, besteht. HAAI arbeitet mit ausgewählten Servicepartnern zusammen, welche von HAAI im Gewährleistungsfall zur Begutachtung von Mängeln, Servicearbeiten und Reparaturen beauftragt werden.
- Ist der Kunde Unternehmer so wird Gewährleistungsfrist auf sechs Monate verkürzt. HAAI behält sich ausdrücklich das Wahlrecht vor bestehende Mängel durch Austausch, Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden zu beheben. Erfolgt eine derartige Behebung binnen angemessener Frist ab Kenntnis über einen tatsächlich vorliegenden Mangel bei HAAI, so ist die Geltendmachung weiterer Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Ferner schließt HAAI bei Kunden, die Unternehmer sind, jede Haftung für entgangenen Gewinn, Informations- oder Datenverlust und alle sonstige Folgeschäden ausdrücklich aus.
- Für alle Kunden – Verbraucher oder Unternehmer – gilt folgendes: Behauptet der Kunde Mängel der Ware, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, die Ware an HAAI auf eigene Gefahr und Kosten zurückzusenden, damit die Ware überprüft werden kann.Solange der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ist HAAI nicht verpflichtet, Forderungen des Kunden nachzukommen.
- Ansprüche aller Kunden – Verbraucher oder Unternehmer – sind insbesondere ausgeschlossen, wenn Fehler bzw. Mängel aufgrund einer dem Kunden zuzurechnenden unsachgemäßen Behandlung der Ware, der Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen, oder dessen nachträglicher Veränderungen entstehen. Selbiges gilt sofern die Mängel auf äußere Einflüsse (z.B. Unfall, Feuer, Feuchtigkeit, Dämpfe, Vandalismus) zurückzuführen sind.
- HAAI haftet für allfällige Personenschäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet HAAI nur dann, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist.
- Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von Unternehmern gegenüber HAAI wird auf sechs Monate verkürzt.
H) Rücktrittsrecht der Verbraucher gemäß § 5e KSchG:
- Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des österreichischen KSchG so hat er das zwingende Recht von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen einer Frist von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Es genügt, wenn der Kunde innerhalb der genannten Frist seine Rücktrittserklärung absendet.
- Im Fall eines Vertragsrücktritts eines Verbrauchers wird der Kaufpreis nur Zug-um-Zug gegen Zurückstellung der Ware rückerstattet; der Kunde hat HAAI ein angemessenes Entgelt für die zwischenzeitliche Benützung der Ware und eine Entschädigung für eine allfällig eingetretene Wertminderung zu leisten. Der Kunde trägt ferner die Kosten einer allfälligen Rücksendung. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
- Dem Verbraucher steht aber nach §5f KSchG unter anderem bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt werden, kein Rücktrittsrecht zu.
I) Teilungültigkeit:
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen rechtlich zulässigen Bestimmungen ersetzt, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
J) Grenzüberschreitender Warenverkauf:
- Alle grenzüberschreitenden Warenverkaufverträge mit HAAI stehen unter dem Vorbehalt, dass die allenfalls erforderlichen Exportgenehmigungen erteilt werden bzw., dass keine sonstigen Hindernisse aufgrund österreichischer, europäischer oder sonst zu beachtender Exportvorschriften der Erfüllung solcher Verträge entgegenstehen. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber HAAI zur Einhaltung aller anwendbaren Exportvorschriften und hält diese diesbezüglich völlig schad- und klaglos.
L) Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:
- Auf alle Verträge mit HAAI ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen aus dem internationalen Privatrecht anzuwenden.
- Gerichtsstand ist für Unternehmer das sachlich zuständige Gericht in Wien. Rechtliche Streitigkeiten mit Verbrauchern sind vor ihrem örtlich und sachlich zuständigen Gericht auszutragen.